NiedersachsenRechtNDS-RE-232-2022

Muss dem Jagdausübungsberechtigten in seinem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen?

Kurze Antwort

Dem Jagdausübungsberechtigten muss in seinem Revier ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen.

  • A)Dies ist nur in Ausnahmefällen notwendig
  • B)Er muss als Eigentümer einen brauchbaren Jagdhund besitzen
  • C)Dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen
Erklärung

Er muss den Hund jedoch nicht selbst besitzen. Entscheidend ist, dass im Bedarfsfall, etwa zur Nachsuche, auf einen brauchbaren Jagdhund mit Hundeführer zurückgegriffen werden kann.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten