Kurze Antwort
Dem Jagdausübungsberechtigten muss in seinem Revier ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen.
Er muss den Hund jedoch nicht selbst besitzen. Entscheidend ist, dass im Bedarfsfall, etwa zur Nachsuche, auf einen brauchbaren Jagdhund mit Hundeführer zurückgegriffen werden kann.
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