Kurze Antwort
Ja, für das Errichten einer fest mit dem Boden verbundenen Kanzel auf einer Viehweide ist die Einwilligung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Bauwerke auf fremdem Grund berühren das Eigentumsrecht. Der Revierinhaber darf jagdliche Einrichtungen nur mit Zustimmung des Grundeigentümers errichten.
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