NiedersachsenRechtNDS-RE-179-2022

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste eingetragen werden?

Kurze Antwort

Ja, jede Erlegung von Schwarzwild ist in die Streckenliste einzutragen.

  • A)Nein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
  • B)Ja
  • C)Ja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden
Erklärung

Auch wenn Schwarzwild nicht abschussplanpflichtig ist, muss es vollständig auf der Streckenliste erfasst werden. Dies gilt ebenso für Fallwild, da die Streckenliste das gesamte erlegte sowie Unfall- und Fallwild dokumentiert.

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