Kurze Antwort
Ja, jede Erlegung von Schwarzwild ist in die Streckenliste einzutragen.
Auch wenn Schwarzwild nicht abschussplanpflichtig ist, muss es vollständig auf der Streckenliste erfasst werden. Dies gilt ebenso für Fallwild, da die Streckenliste das gesamte erlegte sowie Unfall- und Fallwild dokumentiert.
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