Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein ist richtig. Nach Bundesjagdgesetz sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Der Steinmarder gehört nicht dazu; sein Schaden ist daher nicht wildschadensersatzpflichtig. Hinweis: Landesrecht kann abweichen, regulär aber kein Ersatz.
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