NiedersachsenRechtNDS-RE-277-2022

Muss ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand angerichteter Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein ist richtig. Nach Bundesjagdgesetz sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Der Steinmarder gehört nicht dazu; sein Schaden ist daher nicht wildschadensersatzpflichtig. Hinweis: Landesrecht kann abweichen, regulär aber kein Ersatz.

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