Kurze Antwort
Nein, ein Perückengeweih allein begründet keine Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Verkauf an einen Metzger.
Bedenkliche Merkmale betreffen Verhalten, Abmagerung, offene Knochenbrüche oder organische Auffälligkeiten. Ein Perückengeweih ist für sich kein gesundheitliches Risiko; ohne weitere bedenkliche Merkmale ist keine amtliche Untersuchung erforderlich.
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