NiedersachsenRechtNDS-RE-574-2022

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Kurze Antwort

Nein, ein Perückengeweih allein begründet keine Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Verkauf an einen Metzger.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Bedenkliche Merkmale betreffen Verhalten, Abmagerung, offene Knochenbrüche oder organische Auffälligkeiten. Ein Perückengeweih ist für sich kein gesundheitliches Risiko; ohne weitere bedenkliche Merkmale ist keine amtliche Untersuchung erforderlich.

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