Kurze Antwort
Nach dem Aussetzen von Fasanen darf im betreffenden Jagdbezirk erst nach 6 Monaten wieder bejagt werden.
Nach Aussetzungen gilt eine sechsmonatige Sperrfrist, damit sich die ausgesetzten Fasane eingewöhnen und stabile Bestände aufbauen können. Erst danach ist die Bejagung weidmännisch und rechtlich wieder zulässig.
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