NiedersachsenRechtNDS-RE-215-2022

Nach Ablauf welcher Frist dürfen Fasane wieder bejagt werden, wenn innerhalb dieses Jagdbezirks zuvor Fasane ausgesetzt wurden?

Kurze Antwort

Nach dem Aussetzen von Fasanen darf im betreffenden Jagdbezirk erst nach 6 Monaten wieder bejagt werden.

  • A)1 Woche
  • B)4 Wochen
  • C)6 Monate
  • D)9 Monate
Erklärung

Nach Aussetzungen gilt eine sechsmonatige Sperrfrist, damit sich die ausgesetzten Fasane eingewöhnen und stabile Bestände aufbauen können. Erst danach ist die Bejagung weidmännisch und rechtlich wieder zulässig.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten