NiedersachsenRechtNDS-RE-282-2022

Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:

Kurze Antwort

Ersetzt werden Schäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden.

  • A)Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen
  • B)Schwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
  • C)Rotwild, Hasen und Fasanen
Erklärung

§ 29 BJagdG nennt ausdrücklich Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen als ersatzpflichtige Verursacher. Hasen, Rebhühner oder andere Arten sind nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig (Landesrecht kann abweichen).

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