Kurze Antwort
Ersetzt werden Schäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden.
§ 29 BJagdG nennt ausdrücklich Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen als ersatzpflichtige Verursacher. Hasen, Rebhühner oder andere Arten sind nach Bundesrecht nicht ersatzpflichtig (Landesrecht kann abweichen).
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