NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-125-2022

Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwild stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?

Kurze Antwort

Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung, sofern das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

  • A)da das Stück im Wildbret ohnehin schwach ist, entscheiden Sie sich das Stück aus Sicherheitsgründen zu verwerfen
  • B)Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung
  • C)Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
  • D)als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt
Erklärung

Nicht eindeutig beurteilbare Veränderungen an den Organen gelten als bedenkliche Merkmale. Deshalb müssen der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien dem Amtsveterinär vorgelegt werden.

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