Kurze Antwort
Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung, sofern das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Nicht eindeutig beurteilbare Veränderungen an den Organen gelten als bedenkliche Merkmale. Deshalb müssen der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien dem Amtsveterinär vorgelegt werden.
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