Kurze Antwort
Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden.
Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden. Begründung: Bei jeder Jagd auf Federwild (hier Fasan) ist nach den Landesjagdgesetzen ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen, damit Fallwild sofort gefunden und nachgesucht werden kann. Dass es keine Gesellschaftsjagd ist oder ein Hund nur „verfügbar“ wäre, genügt nicht.
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