NiedersachsenRechtNDS-RE-233-2022

Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg an einem Feldgehölz vorbei in der Absicht, evtl. einen auffliegenden Fasan zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden.

  • A)Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt
  • B)Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält
  • C)Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden
Erklärung

Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden. Begründung: Bei jeder Jagd auf Federwild (hier Fasan) ist nach den Landesjagdgesetzen ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen, damit Fallwild sofort gefunden und nachgesucht werden kann. Dass es keine Gesellschaftsjagd ist oder ein Hund nur „verfügbar“ wäre, genügt nicht.

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