Kurze Antwort
Die entnommenen Innenorgane sind eingehend auf Veränderungen zu betrachten.
Nach dem Aufbrechen müssen Organe auf Abweichungen in Farbe, Konsistenz, Geruch und Größe geprüft werden. Auffälligkeiten gelten als bedenkliche Merkmale und erfordern ggf. eine amtliche Fleischuntersuchung des Stücks mitsamt Aufbruch.
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