Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdschein.
Richtig ist der Jagdschein. Als Jäger darfst du Langwaffen (z. B. Drilling, Bockbüchsflinte, Doppelflinte) mit gültigem Jahresjagdschein erwerben; die WBK wird erst binnen 14 Tagen nach dem Kauf für den Eintrag beantragt. Prüfungszeugnis oder Lehrgangsbescheinigung berechtigen nicht zum Erwerb.
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