NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-213-2022

Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdschein.

  • A)Jägerprüfungszeugnis
  • B)Jagdschein
  • C)Waffenbesitzkarte
  • D)Lehrgangsbescheinigung
Erklärung

Richtig ist der Jagdschein. Als Jäger darfst du Langwaffen (z. B. Drilling, Bockbüchsflinte, Doppelflinte) mit gültigem Jahresjagdschein erwerben; die WBK wird erst binnen 14 Tagen nach dem Kauf für den Eintrag beantragt. Prüfungszeugnis oder Lehrgangsbescheinigung berechtigen nicht zum Erwerb.

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