Kurze Antwort
Nothilfe liegt vor, wenn du einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von einem anderen abwehrst.
Nothilfe ist Notwehr zugunsten Dritter gemäß § 32 StGB. Erste Hilfe am Unfallort oder finanzielle Unterstützung sind keine Abwehrhandlungen gegen einen Angreifer und daher keine Nothilfe.
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