NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-114-2022

Nothilfe liegt vor...

Kurze Antwort

Nothilfe liegt vor, wenn du einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von einem anderen abwehrst.

  • A)bei Hilfeleistung am Unfallort.
  • B)wenn ein rechtswidriger Angriff auf einen anderen abgewehrt wird.
  • C)bei finanzieller Hilfeleistung in Not geratener Verwandter.
Erklärung

Nothilfe ist Notwehr zugunsten Dritter gemäß § 32 StGB. Erste Hilfe am Unfallort oder finanzielle Unterstützung sind keine Abwehrhandlungen gegen einen Angreifer und daher keine Nothilfe.

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