Kurze Antwort
Notwehr ist die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.
Entscheidend sind Gegenwärtigkeit und Rechtswidrigkeit des Angriffs sowie die Erforderlichkeit der Verteidigung als mildestes wirksames Mittel. Damit ist nur Option 2 korrekt.
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