NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-94-2022

Notwehr ist...

Kurze Antwort

Notwehr ist die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.

  • A)jede Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich und anderen.
  • B)jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
  • C)jede Verteidigung, die erforderlich ist, um jeden Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Erklärung

Entscheidend sind Gegenwärtigkeit und Rechtswidrigkeit des Angriffs sowie die Erforderlichkeit der Verteidigung als mildestes wirksames Mittel. Damit ist nur Option 2 korrekt.

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