Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn für alles übrige Schalenwild (dazu zählt Schwarzwild/Frischling) verlangt § 19 BJagdG mindestens Kaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2000 J. Die 5,6×57 erreicht zwar die Energie, unterschreitet aber das Mindestkaliber – damit unzulässig.
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