Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, denn für übriges Schalenwild (z. B. Rotwild/Hirschkalb) fordert §19 BJagdG mindestens Kaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2.000 J. Die 6,5×57 erfüllt beides (Kaliber 6,5 mm und ausreichende Auftreffenergie), daher ist der Abschuss zulässig.
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