NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-393-2022

<p>Für Kipplaufgewehre sind u. a. folgende Patronen des Kalibers 7 x 57 R im Handel:</p><ul><li><p>1. Teilmantel-Rundkopf, Geschossgewicht 9,00 g, E100 2.020 Joule</p></li><li><p>2. Kegelspitz, Geschossgewicht 10,50 g, E100 2.570 Joule</p></li></ul><p>Können die beiden Patronen gefahrlos aus einem amtlich beschossenen Drilling mit dem Kugelkaliber 7 x 57 R verschossen werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja, beide Laborierungen sind 7 x 57 R und damit für Kipplaufwaffen wie den Drilling mit Randpatronenlager geeignet. Unterschiedliche Geschossformen/Gewichte und E100-Werte sind zulässig; entscheidend ist das identische Kaliber und der amtliche Beschuss der Waffe.

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