Kurze Antwort
Richtig sind: <p>6,5 x 57 | 7,00 g | 2.470 Joule</p> und <p>8 x 57 IR | 12,70 g | 2.364 Joule</p>.
Für Rotwild (alles übrige Schalenwild) verlangt §19 BJagdG: Mindestkaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2000 J. - 6,5×57 (Ø 6,5 mm, 2470 J) erfüllt das, ebenso 8×57 IR (Ø 8 mm, 2364 J) → zulässig. - 5,6×57 unterschreitet das Mindestkaliber (5,6 mm) → unzulässig. - .243 Win. hat nur ca. 6,2 mm Geschossdurchmesser (<6,5 mm) → unzulässig.
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