Kurze Antwort
Richtig ist: Strafgesetzbuch / BGB.
Richtig ist: Strafgesetzbuch (StGB) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Notwehr ist in § 32 StGB (sowie § 227 BGB) geregelt, der Notstand u. a. in § 34 StGB und § 228 BGB. Grundgesetz und Waffengesetz enthalten hierzu keine maßgeblichen Regelungen für die jagdliche Prüfung.
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