NiedersachsenRechtNDS-RE-448-2022

Schusswaffen sind während der urlaubsbedingten Abwesenheit aufzubewahren...

Kurze Antwort

Richtig ist: in einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.

  • A)versteckt, an einem anderen Ort als üblich.
  • B)nur bei der Erlaubnisbehörde.
  • C)in einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten