Kurze Antwort
Schusswaffen sind während der urlaubsbedingten Abwesenheit in einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad aufzubewahren.
Auch während des Urlaubs müssen Waffen vor Abhandenkommen und unbefugtem Zugriff geschützt werden. Maßgeblich ist daher die gesetzeskonforme Aufbewahrung in einem geeigneten Sicherheitsbehältnis.
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