NiedersachsenRechtNDS-RE-448-2022

Schusswaffen sind während der urlaubsbedingten Abwesenheit aufzubewahren...

Kurze Antwort

Schusswaffen sind während der urlaubsbedingten Abwesenheit in einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad aufzubewahren.

  • A)versteckt, an einem anderen Ort als üblich.
  • B)nur bei der Erlaubnisbehörde.
  • C)in einem Sicherheitsbehältnis mit entsprechendem Widerstandsgrad.
Erklärung

Auch während des Urlaubs müssen Waffen vor Abhandenkommen und unbefugtem Zugriff geschützt werden. Maßgeblich ist daher die gesetzeskonforme Aufbewahrung in einem geeigneten Sicherheitsbehältnis.

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