Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Eine Kartoffelmiete im freien Feld gilt als bereits eingeerntetes, bewegliches Gut. Schäden daran sind nach § 31 BJagdG nicht ersatzpflichtig; Ersatz gibt es nur für Schäden am Grundstück oder an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen.
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