NiedersachsenRechtNDS-RE-278-2022

Schwarzwild hat an einer im freien Feld errichteten Kartoffelmiete Schaden verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Eine Kartoffelmiete im freien Feld gilt als bereits eingeerntetes, bewegliches Gut. Schäden daran sind nach § 31 BJagdG nicht ersatzpflichtig; Ersatz gibt es nur für Schäden am Grundstück oder an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen.

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