Kurze Antwort
Eine Kirrung soll an wenigen gut bejagbaren Plätzen mit geringen Mengen artgerechten Kirrmaterials betrieben werden.
Die Kirrung dient dem Anlocken und nicht dem Sattmachen des Schwarzwildes. Zu große Futtermengen oder intensives Kirren können in eine unzulässige Fütterung übergehen; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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