Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Die zuständige untere Naturschutzbehörde gibt einen Wolf per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss frei, ich weigere mich an der Entnahme zu beteiligen, muss aber dulden, dass der Beauftragte des Landes in meinem Revier einem Wolf nachstellt und ihn erlegt.</p>.
Richtig ist Option 4: Auch in bestätigten Wolfterritorien darf nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde entnommen werden. Lehnst du als Jagdausübungsberechtigter die Teilnahme ab, musst du dennoch dulden, dass der vom Land Beauftragte in deinem Revier dem Wolf nachstellt und ihn erlegt. Optionen 1–3 sind falsch, weil es keinen automatischen Abschuss ohne Genehmigung gibt und keine Wildschadensersatzpflicht gegenüber Nutztierhaltern besteht.
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