Kurze Antwort
Richtig ist: Putativnotwehr (scheinbare Notwehr).
Richtig ist Putativnotwehr. Du bist irrig von einer Notwehrlage ausgegangen (scheinbarer gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff), tatsächlich lag keine echte Notwehrsituation vor, weil es nur Filmaufnahmen waren. Notstand passt nicht, weil keine gegenwärtige Gefahr abzuwehren war, und Notwehrexzess setzt eine echte Notwehrlage voraus.
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