NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-126-2022

Sie beobachten wie jemand mit einer Schusswaffe bedroht wird. Sie greifen mit Ihrer Schusswaffe ein. Dabei wird der Angreifer verletzt. Es stellt sich hinterher heraus, dass kein rechtswidriger Angriff vorlag, weil es sich um Filmaufnahmen handelte. Sie handelten in...

Kurze Antwort

Richtig ist: Putativnotwehr (scheinbare Notwehr).

  • A)Putativnotwehr (scheinbare Notwehr).
  • B)Notstand.
  • C)Notwehrexzess.
Erklärung

Richtig ist Putativnotwehr. Du bist irrig von einer Notwehrlage ausgegangen (scheinbarer gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff), tatsächlich lag keine echte Notwehrsituation vor, weil es nur Filmaufnahmen waren. Notstand passt nicht, weil keine gegenwärtige Gefahr abzuwehren war, und Notwehrexzess setzt eine echte Notwehrlage voraus.

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