NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-215-2022

Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Einsteckläufe gelten waffenrechtlich als Zubehör/Wechselsystem und sind für Inhaber einer WBK erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen. Für den .22 WMR-Einstecklauf deines eingetragenen Drillings brauchst du daher keinen zusätzlichen WBK-Eintrag.

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