Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Einsteckläufe gelten waffenrechtlich als Zubehör/Wechselsystem und sind für Inhaber einer WBK erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen. Für den .22 WMR-Einstecklauf deines eingetragenen Drillings brauchst du daher keinen zusätzlichen WBK-Eintrag.
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