Kurze Antwort
Ja, für den Erwerb einer Pistole benötigen Sie eine vorherige Erwerbserlaubnis durch einen entsprechenden Voreintrag in der Waffenbesitzkarte.
Als Jäger benötigen Sie für eine Kurzwaffe einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Der gültige Jagdschein berechtigt allein nicht zum Erwerb einer Pistole.
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