NiedersachsenRechtNDS-RE-519-2022

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Kurze Antwort

Ja, für den Erwerb einer Pistole benötigen Sie eine vorherige Erwerbserlaubnis durch einen entsprechenden Voreintrag in der Waffenbesitzkarte.

  • A)ja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt
  • B)als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis
  • C)ja, wenn das Kaliber größer als 7,65 mm ist
Erklärung

Als Jäger benötigen Sie für eine Kurzwaffe einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Der gültige Jagdschein berechtigt allein nicht zum Erwerb einer Pistole.

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