Kurze Antwort
Eine behördliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn das Patronenlager oder der Lauf auf ein größeres Kaliber geändert wird.
Das Ändern des Patronenlagers/Laufinneren auf ein größeres Kaliber ist eine wesentliche, erlaubnispflichtige Waffenänderung. Dagegen sind der Tausch eines Trainingsabzugs oder die Nutzung eines anderen Magazins ohne besondere Erlaubnis zulässig.
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