NiedersachsenRechtNDS-RE-509-2022

Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...

Kurze Antwort

Eine behördliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn das Patronenlager oder der Lauf auf ein größeres Kaliber geändert wird.

  • A)zum Austausch eines Trainingsabzuges.
  • B)zur Verwendung eines 10 Schuss- anstelle eines 5 Schuss- Magazins.
  • C)zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.
Erklärung

Das Ändern des Patronenlagers/Laufinneren auf ein größeres Kaliber ist eine wesentliche, erlaubnispflichtige Waffenänderung. Dagegen sind der Tausch eines Trainingsabzugs oder die Nutzung eines anderen Magazins ohne besondere Erlaubnis zulässig.

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