NiedersachsenRechtNDS-RE-79-2022

Sie einigen sich mit dem Eigentümer eines Eigenjagdreviers durch Handschlag über die Verpachtung seines Niederwildreviers für die nächsten 9 Jagdjahre. Ist ein wirksamer Jagdpachtvertrag zustande gekommen?

Kurze Antwort

Nein, ein wirksamer Jagdpachtvertrag ist nicht zustande gekommen, da er zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Jagdpachtverträge bedürfen der Schriftform; ein Handschlag genügt nicht. Zudem soll die Pachtdauer mindestens neun Jagdjahre betragen, was aber nur bei schriftlichem Vertrag rechtlich wirksam wird.

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