Kurze Antwort
Nein, ein wirksamer Jagdpachtvertrag ist nicht zustande gekommen, da er zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss.
Jagdpachtverträge bedürfen der Schriftform; ein Handschlag genügt nicht. Zudem soll die Pachtdauer mindestens neun Jagdjahre betragen, was aber nur bei schriftlichem Vertrag rechtlich wirksam wird.
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