Kurze Antwort
Die durch Voreintrag erteilte Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe gilt ein Jahr.
Der Voreintrag in der WBK berechtigt zum Erwerb der konkret eingetragenen Kurzwaffe für 12 Monate. Nach Ablauf verfällt die Berechtigung und ein neuer Voreintrag ist erforderlich.
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