NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-48-2022

Sie erhalten durch Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb einer Kurzwaffe. Wie lange gilt die Erwerbsberechtigung?

Kurze Antwort

Die durch Voreintrag erteilte Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe gilt ein Jahr.

  • A)Ein Jahr.
  • B)Einen Monat.
  • C)unbegrenzt.
Erklärung

Der Voreintrag in der WBK berechtigt zum Erwerb der konkret eingetragenen Kurzwaffe für 12 Monate. Nach Ablauf verfällt die Berechtigung und ein neuer Voreintrag ist erforderlich.

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