NiedersachsenRechtNDS-RE-570-2022

Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh (in der Decke) an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, weil du als ausreichend geschulte Person das Stück ohne bedenkliche Merkmale als Primärerzeugnis (in der Decke) in kleiner Menge direkt an den Endverbraucher abgeben darfst – ohne amtliche Fleischuntersuchung. Pflicht bleibt nur die ggf. nötige Trichinenuntersuchung bei Trichinenträgern (z. B. Schwarzwild), nicht beim Reh.

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