NiedersachsenRechtNDS-RE-283-2022

Sie erlegen in einem Weizenschlag ein Stück Rotwild. Zur Bergung des Stücks entsteht im Weizen eine Schleifspur. Um welchen Schaden handelt es sich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Um Jagdschaden.

  • A)Um Wildschaden
  • B)Um Jagdschaden
  • C)Schleifspuren stellen grundsätzlich keinen Schaden dar
Erklärung

Es ist Jagdschaden, weil der Schaden am Bestand durch die Jagdausübung entstanden ist (Schleifspur beim Bergen). Wildschaden entsteht dagegen durch freilebendes Wild. Schleifspuren sind sehr wohl ein Schaden am Grund und Boden.

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