NiedersachsenRechtNDS-RE-225-2022

Sie haben als Revierinhaber auf einen Frischling geschossen, der in Sichtweite im Nachbarrevier verendet. Wildfolge ist nicht vereinbart. Was müssen Sie tun?

Kurze Antwort

Die Wechselstelle markieren, den Frischling nicht fortschaffen und den Reviernachbarn unverzüglich informieren.

  • A)Der Frischling kann weggeschafft werden und ist unverzüglich dem Reviernachbarn auszuhändigen
  • B)Der Frischling ist zu versorgen und dem Jagdvorsteher des Nachbarreviers zu übergeben
  • C)Die Wechselstelle ist kenntlich zu machen und der Reviernachbar zu verständigen
  • D)Es ist unverzüglich die Jagdbehörde zu informieren
Erklärung

Ohne Wildfolgevereinbarung ist an der Grenze Halt: Stelle des Überwechselns kenntlich machen und den benachbarten Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen. Versorgung/Fortschaffen von Schalenwild im Nachbarrevier ist ohne Vereinbarung unzulässig. Regulations may vary depending on the federal state.

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