Kurze Antwort
Die Wechselstelle markieren, den Frischling nicht fortschaffen und den Reviernachbarn unverzüglich informieren.
Ohne Wildfolgevereinbarung ist an der Grenze Halt: Stelle des Überwechselns kenntlich machen und den benachbarten Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen. Versorgung/Fortschaffen von Schalenwild im Nachbarrevier ist ohne Vereinbarung unzulässig. Regulations may vary depending on the federal state.
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