NiedersachsenRechtNDS-RE-296-2022

Sie haben eine Jagderlaubnis für den Abschuss eines Rehbocks. Beim Ansitz am 1. Juli erlegen Sie einen Keiler. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Kurze Antwort

Das Erlegen des Keilers trotz Erlaubnis nur für einen Rehbock erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei.

  • A)Ihre Handlung kann den Tatbestand eines Schonzeitvergehens erfüllen
  • B)Ihre Handlung kann den Straftatbestand der Wilderei erfüllen
  • C)<p>Ihre Handlung kann weder den Tatbestand eines Schonzeitvergehens, noch den Straftatbestand der Wilderei erfüllen, kann aber zivilrechtlich geahndet werden</p>
Erklärung

Sie verletzen fremdes Jagdausübungsrecht, da die Freigabe ausschließlich den Rehbock betraf. Nach § 292 StGB ist das Erlegen nicht freigegebenen Wildes Wilderei, unabhängig von Schonzeiten.

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