Kurze Antwort
Ein räudekranker Fuchs ist außerhalb von Wasserschutzgebieten mit mindestens 50 cm Bodenüberdeckung zu vergraben.
Die unschädliche Beseitigung durch tiefes Vergraben ist außerhalb von Wasserschutzgebieten zulässig. Eine Verwendung zur Hundeausbildung oder als Atzung ist wegen der Übertragungsgefahr nicht angezeigt.
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