NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-152-2022

Sie haben einen räudekranken Fuchs erlegt. Was machen Sie?

Kurze Antwort

Ein räudekranker Fuchs ist außerhalb von Wasserschutzgebieten mit mindestens 50 cm Bodenüberdeckung zu vergraben.

  • A)ihn erhält der Hundeobmann für die Hundearbeit, weil dieser dringend Raubwild für die Hundeausbildung benötigt
  • B)mit mindestens 50 cm Bodenüberdeckung außerhalb Wasserschutzgebieten vergraben
  • C)im strengen Winter wird er für die Atzung der Greife verwendet, weil diese keine Räude bekommen können
Erklärung

Die unschädliche Beseitigung durch tiefes Vergraben ist außerhalb von Wasserschutzgebieten zulässig. Eine Verwendung zur Hundeausbildung oder als Atzung ist wegen der Übertragungsgefahr nicht angezeigt.

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