NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-49-2022

Sie haben in ihrer WBK einen Voreintrag für einen Revolver .38 Spezial. Ihr Waffenhändler bietet Ihnen zu einem sehr günstigen Preis ein Sondermodell .357 Mag. an. Dürfen Sie diesen erwerben?

Kurze Antwort

Nein, der Erwerb ist nicht zulässig, weil hierfür der passende Voreintrag für einen Revolver im Kaliber .357 Magnum in der WBK fehlt.

  • A)Ja, der Durchmesser (das Kaliber) ist ja gleich.
  • B)Nein, die Magnum-Patrone ist länger.
  • C)Nein, weil Sie keinen entsprechenden Voreintrag haben.
Erklärung

Der Voreintrag muss Waffengattung und konkretes Kaliber abdecken. Ein Eintrag für .38 Special berechtigt nicht zum Erwerb eines Revolvers .357 Magnum, auch wenn .357 Mag. und .38 Special denselben Geschossdurchmesser haben.

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