Kurze Antwort
Nein, der Erwerb ist nicht zulässig, weil hierfür der passende Voreintrag für einen Revolver im Kaliber .357 Magnum in der WBK fehlt.
Der Voreintrag muss Waffengattung und konkretes Kaliber abdecken. Ein Eintrag für .38 Special berechtigt nicht zum Erwerb eines Revolvers .357 Magnum, auch wenn .357 Mag. und .38 Special denselben Geschossdurchmesser haben.
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