Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Ich melde dem Vorfall dem Jagdleiter, welcher daraufhin die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich in Kenntnis setzt.</p>.
Richtig ist Option 2: Der Wolf ist streng geschützt. Auch wenn er schwer verletzt wirkt, darfst du ihn während der Drückjagd nicht eigenmächtig erlösen, verfolgen oder vergrämen. Melde den Vorfall dem Jagdleiter; dieser informiert unverzüglich die zuständige (untere) Naturschutz- bzw. Veterinärbehörde, die das weitere Vorgehen anordnet.
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