NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-393-2022

Sie nehmen in einem Wolfsgebiet an einer Drückjagd teil. Während dieser Drückjagd läuft ein schwer verletzter Wolf an ihrem Stand vorbei. Was dürfen Sie tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ich melde dem Vorfall dem Jagdleiter, welcher daraufhin die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich in Kenntnis setzt.</p>.

  • A)Aus Tierschutzgründen muss ich das Tier sofort erlösen.
  • B)<p>Ich melde dem Vorfall dem Jagdleiter, welcher daraufhin die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich in Kenntnis setzt.</p>
  • C)Ich schnalle meinen Hund, damit dieser den Wolf stellt.
  • D)Ich schieße vor dem Wolf in den Boden, damit dieser das Gebiet schnellstmöglich verlässt.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Der Wolf ist streng geschützt. Auch wenn er schwer verletzt wirkt, darfst du ihn während der Drückjagd nicht eigenmächtig erlösen, verfolgen oder vergrämen. Melde den Vorfall dem Jagdleiter; dieser informiert unverzüglich die zuständige (untere) Naturschutz- bzw. Veterinärbehörde, die das weitere Vorgehen anordnet.

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