NiedersachsenRechtNDS-RE-164-2022

Sie schießen am 31. Januar einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 1. Februar haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sie erlegen den Bock unverzüglich, um ihn vor weiteren Schmerzen zu bewahren und Sie erlegen den Bock und tragen den Abschuss in die Abschussliste ein.

  • A)Sie erlegen den Bock unverzüglich, um ihn vor weiteren Schmerzen zu bewahren
  • B)<p>vor der Erlegung müssen Sie in jedem Fall bei der Jagdbehörde den Abschuss des Bockes in der Schonzeit beantragen</p>
  • C)Sie erlegen den Bock und tragen den Abschuss in die Abschussliste ein

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten