Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Ein offener Knochenbruch, der nicht schussbedingt ist, gilt nach Tier-LMHV als bedenkliches Merkmal. Solches Wildbret darf nur nach amtlicher Fleischuntersuchung verwertet werden; dafür ist der ganze Wildkörper inkl. Aufbruch vorzulegen.
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