NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-66-2022

Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr Großkaliber- Sportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 2 Wochen.

  • A)2 Wochen
  • B)4 Wochen
  • C)1 Woche
Erklärung

Richtig ist: 2 Wochen. Beim dauerhaften Überlassen (Verkauf/Schenkung) einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe muss der Veräußerer der zuständigen Behörde den Vorgang binnen 14 Tagen anzeigen und die Austragung in der WBK veranlassen. 1 oder 4 Wochen sind waffenrechtlich nicht vorgesehen.

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