Kurze Antwort
Richtig ist: 2 Wochen.
Richtig ist: 2 Wochen. Beim dauerhaften Überlassen (Verkauf/Schenkung) einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe muss der Veräußerer der zuständigen Behörde den Vorgang binnen 14 Tagen anzeigen und die Austragung in der WBK veranlassen. 1 oder 4 Wochen sind waffenrechtlich nicht vorgesehen.
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