NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-270-2022

Sie verschießen 3 mm dicke Schrote. Welche Distanz muss als „gefährliche Schussweite“ eingehalten werden?

Kurze Antwort

300 m müssen als gefährliche Schussweite eingehalten werden.

  • A)100 m
  • B)200 m
  • C)300 m
Erklärung

Faustregel beim Schrotschuss: Schrotkorngröße in mm × 100 m. Bei 3,0 mm ergibt das 300 m Gefahrenbereich, in dem Menschen, Hunde oder Sachwerte gefährdet sein können.

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