NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-59-2022

Sie wollen ein Kleinkaliber- Repetiergewehr verkaufen. Es interessiert sich ein Jäger. In welcher Form ist der Nachweis der Erwerbsberechtigung zu erbringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: gültiger Jagdschein.

  • A)Schriftliche Bestätigung, dass er als Jäger erwerbsberechtigt ist.
  • B)gültiger Jagdschein
  • C)Die Vorlage der grünen Waffenbesitzkarte ohne Voreintrag ist ausreichend.
Erklärung

Richtig ist der gültige Jagdschein. Für den Erwerb von Langwaffen (hier: KK-Repetierer) gilt der Jahresjagdschein als Erwerbsberechtigung; eine WBK ist erst für die Eintragung binnen 14 Tagen bei der Behörde erforderlich. Eine bloße schriftliche Bestätigung oder die grüne WBK ohne Bezug reicht beim Kauf nicht als Legitimationsnachweis.

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