Kurze Antwort
Richtig ist: gültiger Jagdschein.
Richtig ist der gültige Jagdschein. Für den Erwerb von Langwaffen (hier: KK-Repetierer) gilt der Jahresjagdschein als Erwerbsberechtigung; eine WBK ist erst für die Eintragung binnen 14 Tagen bei der Behörde erforderlich. Eine bloße schriftliche Bestätigung oder die grüne WBK ohne Bezug reicht beim Kauf nicht als Legitimationsnachweis.
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