Kurze Antwort
Die Abgabe eines Überläufers ohne Trichinenuntersuchung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe sowie gegebenenfalls dem Einzug des Jagdscheins geahndet werden.
Schwarzwild darf erst nach negativem Ergebnis der Trichinenuntersuchung zum Verzehr abgegeben werden. Bei einer Verurteilung kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen den Jagdschein entziehen.
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