NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-220-2022

Sie wollen einen Überläufer an einen Endverbraucher abgeben. Wie wird eine nicht durchgeführte Trichinenbeschau bewertet und was kann dieses zur Folge haben?

Kurze Antwort

Die Abgabe eines Überläufers ohne Trichinenuntersuchung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe sowie gegebenenfalls dem Einzug des Jagdscheins geahndet werden.

  • A)als Straftat - Geldstrafe und Einzug des Jagdscheins ist möglich
  • B)als Ordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid
  • C)nicht strafbar und keine Auswirkung
Erklärung

Schwarzwild darf erst nach negativem Ergebnis der Trichinenuntersuchung zum Verzehr abgegeben werden. Bei einer Verurteilung kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen den Jagdschein entziehen.

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