Kurze Antwort
Der Zwinger muss für einen Vorstehhund mindestens 8 m² groß sein.
Nach der Tierschutz-Hundeverordnung benötigen Hunde mit Widerristhöhe über 50 bis 65 cm mindestens 8 m² Zwingerfläche. Vorstehhunde wie DD, DK oder DL fallen in diese Größenklasse.
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