NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-311-2022

Sie wollen einen Zwinger, in dem ein Vorstehhund (DD, DK oder DL) gehalten wird zusätzlich als Zuchtzwinger nutzen. Um wie viel m² muss der Zwinger mindestens größer als bei Alleinhaltung sein?

Kurze Antwort

Der Zwinger muss als Zuchtzwinger mindestens 4 m² größer sein als bei Alleinhaltung.

  • A)4 m²
  • B)7 m²
  • C)12 m²
Erklärung

Für Hündinnen mit Welpen ist die benutzbare Bodenfläche zu verdoppeln; bei Vorstehhunden (bis 65 cm WH) sind das statt 8 m² mindestens 12 m². Das entspricht einer Vergrößerung um 4 m² gegenüber der Alleinhaltung.

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