Kurze Antwort
Der Zwinger muss als Zuchtzwinger mindestens 4 m² größer sein als bei Alleinhaltung.
Für Hündinnen mit Welpen ist die benutzbare Bodenfläche zu verdoppeln; bei Vorstehhunden (bis 65 cm WH) sind das statt 8 m² mindestens 12 m². Das entspricht einer Vergrößerung um 4 m² gegenüber der Alleinhaltung.
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