Kurze Antwort
Für den Erwerb von Langwaffenmunition reicht als Jagdscheininhaber der gültige Jagdschein aus.
Der Jagdschein berechtigt zum Kauf von Munition für Langwaffen ohne weitere Nachweise. Eine Waffenbesitzkarte oder ein Munitionserwerbschein ist hierfür nicht erforderlich.
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