Kurze Antwort
Für den Erwerb von Munition für eine Jagdwaffe mit einer Länge von mehr als 60 cm benötigen Sie als Jagdscheininhaber den gültigen Jagdschein.
Der gültige Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffenmunition. Ein Munitionserwerbsschein oder die Waffenbesitzkarte ist dafür nicht erforderlich.
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