NiedersachsenRechtNDS-RE-86-2022

Sie wollen von einer Jagdgenossenschaft einen Jagdbezirk pachten. Den Jagdpachtvertrag schließen Sie ab mit

Kurze Antwort

Den Jagdpachtvertrag schließen Sie mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft ab.

  • A)dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft
  • B)dem Vorstand der Jagdgenossenschaft
  • C)der Genossenschaftsversammlung
Erklärung

Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und ist für Vertragsabschlüsse zuständig. Die Genossenschaftsversammlung beschließt zwar über die Vergabe, der Vorstand setzt dies jedoch durch den Vertragsabschluss um.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten