Kurze Antwort
Den Jagdpachtvertrag schließen Sie mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft ab.
Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und ist für Vertragsabschlüsse zuständig. Die Genossenschaftsversammlung beschließt zwar über die Vergabe, der Vorstand setzt dies jedoch durch den Vertragsabschluss um.
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