NiedersachsenRechtNDS-RE-63-2022

Sind die Abschussplanvorschläge der Hegegemeinschaft für die Jagdbehörde bindend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Die Hegegemeinschaft gibt nur eine Abschussempfehlung auf Basis von Bestands- und Verbisslage ab. Die zuständige Jagdbehörde bestätigt oder setzt den Abschussplan eigenständig fest – in der Regel im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat.

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