NiedersachsenRechtNDS-RE-46-2022

Sind Eigentümer von befriedeten Grundstücken, die in einem Jagdrevier liegen, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Nein, Eigentümer befriedeter Grundstücke gehören mit diesen Flächen nicht der Jagdgenossenschaft an.

  • A)Ja
  • B)Ja, aber sie besitzen kein Stimmrecht
  • C)Nein
Erklärung

Nach § 9 BJagdG sind nur Eigentümer bejagbarer Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Befriedete Bezirke sind von der Jagdausübung ausgenommen, daher besteht keine Mitgliedschaft.

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