Kurze Antwort
Nein, Eigentümer befriedeter Grundstücke gehören mit diesen Flächen nicht der Jagdgenossenschaft an.
Nach § 9 BJagdG sind nur Eigentümer bejagbarer Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Befriedete Bezirke sind von der Jagdausübung ausgenommen, daher besteht keine Mitgliedschaft.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.