NiedersachsenRechtNDS-RE-65-2022

Sind Pächter von Grundflächen, die in einem Gemeinschaftsjagdrevier liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. In der Jagdgenossenschaft sind nur die Eigentümer bejagbarer Flächen Jagdgenossen, nicht deren Pächter. Pächter üben ggf. die Jagd aus (per Pacht/Begehung), haben aber keine Mitgliedschafts- oder Stimmrechte in der Jagdgenossenschaft.

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