Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. In der Jagdgenossenschaft sind nur die Eigentümer bejagbarer Flächen Jagdgenossen, nicht deren Pächter. Pächter üben ggf. die Jagd aus (per Pacht/Begehung), haben aber keine Mitgliedschafts- oder Stimmrechte in der Jagdgenossenschaft.
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