Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Als Jagdgast mit unentgeltlichem Jagderlaubnisschein übst du zwar Jagd aus, bist aber nicht jagdschutzberechtigt. Jagdschutz steht dem Jagdausübungsberechtigten (z. B. Pächter), bestätigten Jagdaufsehern sowie zuständigen Behördenbediensteten zu; ein besuchter Lehrgang allein verleiht dir ohne behördliche Bestätigung keinen Jagdschutzstatus.
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