NiedersachsenRechtNDS-RE-247-2022

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe
Erklärung

Richtig ist: Nein. Als Jagdgast mit unentgeltlichem Jagderlaubnisschein übst du zwar Jagd aus, bist aber nicht jagdschutzberechtigt. Jagdschutz steht dem Jagdausübungsberechtigten (z. B. Pächter), bestätigten Jagdaufsehern sowie zuständigen Behördenbediensteten zu; ein besuchter Lehrgang allein verleiht dir ohne behördliche Bestätigung keinen Jagdschutzstatus.

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